Bundesgerichtsurteil betreffend
Zusatzversicherungen
Bundesgericht schützt freie Arztwahl
im Spital
In einem Musterprozess gegen das
baselstädtische Gesundheitsdepartement focht die grösste Schweizer Krankenkasse
Helsana vor Bundesgericht die neuen Basler Spitaltarife an, welche für die
ärztliche Behandlung von Privatpatienten (Privat- und Halbprivatabteilung)
Zuschläge gegenüber dem Sozialtarif für Grundversicherte (Allgemeinabteilung)
vorsehen. Helsana wollte erreichen, dass auch die stationäre Behandlung im
Spital dem so genannten Tarifschutz des Krankenversicherungsgesetzes (KVG)
unterstellt wird. Eine Operation hätte dann in jedem Fall gleich viel gekostet,
ob sie vom Assistenzarzt in Weiterbildung oder vom Chef-/Belegarzt persönlich
durchgeführt worden wäre. Damit wäre dem in der Schweiz sehr beliebten
Belegarztsystem die wirtschaftliche Grundlage entzogen worden.
Helsana-Beschwerde abgewiesen
Zur grossen Erleichterung aller operativ
und geburtshilflich tätigen Ärztinnen und Ärzte wurde die Helsana-Beschwerde
vollumfänglich abgewiesen (Urteil 5P.74/2004 vom 31. August 2004). Das
Bundesgericht zerzauste die Helsana-Argumentation, es läge keine echte
Mehrleistung vor, und stellte fest: "... Privatpatienten wünschen sich
regelmässig die Behandlung durch einen Chef- oder Belegarzt. Das
Sanitätsdepartement weist in seiner Vernehmlassung denn auch zutreffend darauf
hin, dass (Helsana) mit eben diesem Argument für den Abschluss ihrer
Zusatzversicherung ... wirbt."
Zum Begriff der Mehrleistung heisst es,
dass die Chef-/Belegärzte "... zahlreiche Handlungen persönlich vornehmen, die
im Normalfall an Assistenzärzte oder das Pflegepersonal delegiert würden. Es
darf zudem als notorisch (allgemein bekannt) bezeichnet werden, dass
Privatpatienten andere Erwartungen an den behandelnden Arzt stellen ..."
Nach vielen Jahren zermürbender
Auseinandersetzungen mit Krankenkassen und Politikern ist es eine grosse
Befriedigung, wenn das Bundesgericht zusammenfasst:
"Die freie Arztwahl im
stationären Bereich stellt damit eine ganz erhebliche Mehrleistung dar, die weit
über die obligatorische Krankenversicherung hinausgeht."
Diese höchstrichterliche
Stärkung der privaten Medizin kommt in einem Zeitpunkt, in dem die öffentlichen
Spitäler des Kantons Zürich sparen und auf Geheiss der Zürcher
Gesundheitsdirektion die Spitalleistungen für Allgemeinpatienten kürzen müssen
(weniger Komfort und weniger Pflegekräfte pro Patient). Damit ist Ihre
Spital-Zusatzversicherung aktueller denn je !
Nur mit einer
Spital-Zusatzversicherung kann
ich Sie bei Geburt und Operation persönlich betreuen. Nur mit einer
Spital-Zusatzversicherung haben Sie Anrecht auf Diskretion und Komfort einer
Privatklinik. Auch Politiker und Krankenkassen-Funktionäre wissen dies und
liegen sicher nicht auf der Allgemeinabteilung! Beachten Sie aber, dass die
Versicherung abgeschlossen werden muss, bevor Sie schwanger sind bzw. bevor eine
Krankheit auftritt.
Für weitere Auskünfte stehe ich meinen Patientinnen
gerne zur Verfügung.

(Aus der Werbung der deutschen
Krankenverischerung Goethaer)
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