|
|
|
|
![]() |
Früh-Ultraschall
(10.-12.SSW) Das Kind ist in seiner eigentlichen
Fruchthülle sichtbar (=Amnionhöhle). |
![]() |
Früh-Ultraschall
(Beisp. Drillinge) Mittels Früh-Ultraschall lässt sich die Anzahl heranwachsender Kinder darstellen. Wichtig ist dabei auch die Beurteilung der Fruchthöhlen (Amnion) und des zukünftigen Mutterkuchens (Chorion). Falls sich die Kinder Amnion und Chorion teilen, muss mit Komplikationen zu gerechnet werden. |
![]() |
Biometrie
(18.-22.SSW) Die Messung des Kopfdurchmessers wird zur Ueberprüfung des Geburtstermins herangezogen. Eine frühzeitige Verminderung des Kopfwachstums kann ein Hinweiszeichen für eine Störung des Erbgutes sein |
![]() |
Biometrie
(18.-22.SSW) Die Messung des Bauchdurchmessers (Abdomen-Durchmesser) zeigt, ob das Kind symmetrisch wächst. In der späteren Schwangerschaft kann daraus das Kindsgewicht abgeleitet werden. |
![]() |
Biometrie (18.-
22.SSW) Die Messung der Oberschenkel- knochenlänge (Femurlänge) gibt auch einen Hinweis auf das symmetrische Wachstum des Kindes. Bei kurzem Femurknochen muss an eine Trisomie 21 gedacht werden. |
![]() |
Spät-Ultraschall
(nach 32 Wochen) Bei Verdacht auf Mangelentwicklung oder bei anderen Schwangerschafts- Komplikationen kann nebst Messung der kindlichen Grösse (siehe Biometrie) auch der Blutfluss in den Gefässen mit dem Doppler gemessen werden. Das Verhältnis der Flussgeschwindigkeiten A und B innerhalb des Herzzyklus spielt dabei eine wichtige Rolle. Auch wird die Fruchtwassermenge beurteilt. Vor der Geburt kann auch die kindliche Position und die Lage der Plazenta überprüft werden. |
Leider wurde im neuen Krankenversicherungsgesetz (KVG) in der Verordnung des Bundesamtes für Gesundheitswesen (Vorsteherin Frau Bundesrätin Ruth Dreyfuss) der dritte (Spät-) Ultraschall aus der Routineuntersuchung gestrichen. Anders als in den meisten Ländern wird dieser Ultraschall nur noch bei besonderer Indikation bezahlt.
|