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Sind Sie gegen Röteln
geimpft oder haben Sie die Röteln sicher gehabt? |
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Bereits vor der
Empfängnis wird die Einname von 0,4mg Folsäure pro Tag zur Verminderung
des Risikos auf Spina bifida (sog. "offener Rücken") empfohlen. |
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Haben Sie einen ausreichenden
Versicherungsschutz? Falls Sie mit Ihrem Arzt in einer Privatklinik entbinden
möchten, ist in der Regel eine Zusatzversicherung (Privat oder Halbprivat) nötig, damit
sämtliche Kosten gedeckt sind. Denken Sie rechtzeitig daran, da während der
Schwangerschaft kein Wechsel mehr möglich ist. Einige Versicherungen verlangen sogar eine
Karenzfrist von bis zu zwei Jahren! |
In der Regel bedeutet das Ausbleiben der Periode das erste Anzeichen
einer Schwangerschaft. Mit den heutigen Schwangerschafts-Tests lässt sich bereits nach
wenigen überfälligen Tagen im Morgenurin eine Schwangerschaft nachweisen (bei uns in der
Praxis oder in einer Apotheke)
Bei positivem Test empfehlen wir eine erste Kontrolle 6-8 Wochen nach der letzten
Menstruation (ab diesem Zeitpunkt lässt sich die kindliche Herzaktion nachweisen und
gleichzeitig eine Eileiterschwangerschaft ausschliessen).
Berechnung des voraussichtlichen Geburtstermin:
Die Schwangerschaft dauert durchschnittlich 40 Wochen oder 281 Tage ab 1.Tag der letzten Periode. Wir Geburtshelfer rechnen meistens in Schwangerschaftswochen (SSW). In der Bevölkerung wird häufig in Monaten gerechnet (Dauer 9 Kalendermonate oder 10 Mondmonate à 4 Wochen pro Monat). Der Termin kann mittels Früh-Ultraschall am genausten berechnet werden.
Berechnungsformel nach Naegele:
| 1.Tag der letzten Periode - 3 Monate +7 Tage (+1 Jahr) = Termin |
Berechnen Sie Ihren persönlichen Schwangerschaftskalender:
http://www.babydata.com/preg_calendar/preg_progress_create.html
Während in den meisten europäischen Ländern monatliche Kontrollen vorgeschrieben sind, hat unsere Bundesrätin Ruth Dreifuss den schweizer Frauen im neuen KVG, entgegen den Empfehlungen der gynäkologischen Gesellschaft, lediglich 8 Kontrollen zugestanden! Ebenso werden nur 2 Routine-Ultraschalluntersuchungen bezahlt (im übrigen Europa und in den USA sind es meist deren drei!). Diese Korrektur erfolgte erst nach massivem Protest der Frauen und der Aerzteschaft. Selbstverständlich werden wir bei Problemen in der Schwangerschaft zusätzliche Kontrollen durchführen und entsprechend begründen. Auf Wunsch können wir auch weitere Ultraschallkontrollen vornehmen, welche jedoch von der Patientin selber zu bezahlen sind (Möglichkeit von Videoaufnahmen).
Bei jeder Konsultation werden Blutdruck, Gewicht, Urin, Hämoglobin, das Wachstum des Bauchs, das Scheidensekret und die kindlichen Herztöne kontrolliert. Zusätzlich werden spezielle Untersuchungen gemäss folgender Tabelle durchgeführt:
| 6.-8.SSW | Krebsabtrich / Erster Nachweis der kindlichen Herztöne
/ Ausschluss einer Eileiterschwangerschaft Blutentnahme für Blutgruppenausweis, Antikörper, Infektionsstatus |
| 10.-12.SSW | 1.Routine-Ultraschall: Ausschluss von Mehrlingen,
Kontrolle der groben Anatomie, Ausschluss einer Nackenfalte (Hinweis auf Mongolismus) Überprüfung des Geburtstermins |
| 15.-17.SSW | Bluttest auf Spina bifida (AFP Bestimmung) oder
Erbgutstörungen (AFP-Plus-Test od.Trippeltest auf Wunsch). Zeitpunkt für eventuelle Fruchtwasseruntersuchung |
| 21.-22.SSW | 2.Routine-Ultraschall: Ueberprüfung der kindlichen
Organe Rhesus-und Toxoplasmose-Antikörper falls negativ |
| 26.-27.SSW | Ev.Zuckerbelastungstest zum Ausschluss des
Schwangerschafts- Diabetes |
| 31.-32.SSW | Rhesus-und Toxoplasmose-Antikörper falls negativ |
| 35.-36.SSW | Feststellen der kindlichen Lage (-> Leopold'sche
Handgriffe) Ev. 3.Ultraschall bei Verdacht auf Steisslage oder Wachstumsstörung |
| 38.-40.SSW | Rhesus-und Toxoplasmose-Antikörper falls negativ Ev. erster Monitor (CTG) falls Kontraktionen |
| ab 40.SSW | Bei Terminüberschreitung Kontrollen 2x wöchentlich
mit CTG und Ultraschall zur Ueberprüfung der Fruchtwassermenge und des kindlichen Wohlbefindens. |
Solange Mutter und Kind wohlauf sind, kann mit einer Geburtseinleitung bis etwa 12 Tage über Termin zugewartet werden. Bestehen Anhaltspunkte für eine verminderte Leistung der Plazenta (Abnahme der Kindsbewegungen und der Fruchtwassermenge) oder für eine Schwangerschaftsvergiftung (=Gestose) bei der Mutter muss die Geburt bereits früher eingeleitet werden.
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