Abtreibungspille RU486 (Mifegyne) zugelassen und kassenpflichtig
Die Abtreibungspille
RU486 wurde in der Schweiz per Ende September 1999 zugelassen und ist seit Ende
Oktober 1999 erhältlich. Bei der Pille mit dem
Namen "Mifegyne" handelt es sich um eine Art Antihormon
(Anti-Progesteron), welches die weitere
Einnistung der Frucht verhindert und zu einem Abort führt. Mifegyne ist neu
kassenzulässig. Durch die Annahme des neuen Gesetzes zur Fristenregelung im
Jahr 2002, kann nun eine Frau in den ersten 12 Schwangerschaftswochen selber
(straflos) entcheiden, ob sie die Schwangerschaft austragen will oder nicht.
Weitere Informationen zum
Schwangerschaftabbruch siehe separate Seite
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